Kündigung & Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
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Übungsleiter in spe müssen in der Regel ihre Freizeit opfern, um ausgebildet zu werden. In einem vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) entschiedenen Fall hatte die Klägerin - eine Grundschulsekretärin - Urlaub beantragt, um an einem Trainerlizenzlehrgang teilnehmen zu können. Ihr Arbeitgeber genehmigte den Urlaub allerdings nicht. Daraufhin legte sie ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und fuhr dennoch zu dem Lehrgang. Ihr Arbeitgeber fand das später heraus und kündigte in der Folge das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos.
Quelle LAG Niedersachsen, Urteil 08.07.2024 [Aktenzeichen 15 SLa 127/24].
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird laut LAG in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geführt. Deren Beweiswert kann aber erschüttert werden. Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergeben sich im Urteilsfall zunächst daraus, dass diese für einen Zeitraum ausgestellt wurde, für den die Klägerin unstreitig zuvor Urlaub begehrt hatte.
Nach Ansicht des LAG war die Teilnahme an dem Lehrgang nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Daraus folge, dass sich die Klägerin im Vorfeld zu diesem Lehrgang angemeldet und trotz der Verweigerung von Urlaub für diesen Tag nicht wieder abgemeldet habe. Im Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung zu sehen. Lässt sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren, begeht er damit regelmäßig einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers. Daher war hier auch keine Abmahnung erforderlich; die außerordentliche Kündigung ist rechtswirksam.