Kündigung & Politische Äußerungen

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Kritische oder politisch aufgeladene Social-Media-Posts eines Spielers rechtfertigen nicht ohne weiteres eine (fristlose) Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) hervor.

Quelle LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 12.11.2025 [Aktenzeichen 3 SLa 254/24].

Rechtfertigen politische Äußerungen eines Spielers eine fristlose Kündigung?

Im konkreten Fall hatte sich ein Profifußballer öffentlich zum Überfall der Terrororganisation Hamas am 07.10.2023 geäußert, unter anderem mit dem Post: „From the river to the sea, Palestine will be free.“ Danach suchte der Sportverein zunächst das Gespräch, stellte den Spieler dann frei, mahnte ihn ab und kommunizierte dies öffentlich. Erst nach einem weiteren Post sprach der Verein mehrfach fristlose Kündigungen aus.

Das LAG hat die Kündigungen für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend war insbesondere, dass der Verein durch eine öffentliche Pressemitteilung auf ein mögliches Kündigungsrecht wegen der bereits bekannten Äußerungen verzichtet hatte. Auch der spätere Post des Spielers reichte nicht aus, da darin weder der Terrorangriff gebilligt noch dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen wurde. Die Äußerungen waren von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Hinweis   Öffentliche kommunikative Schritte (z.B. Pressemitteilungen, Abmahnungen) sollten sorgfältig abgewogen werden. Wer bekanntes Verhalten öffentlich sanktioniert oder abschließend bewertet, kann damit spätere Kündigungsoptionen verlieren. Zudem sind Social-Media-Posts stets im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat die gegen das Urteil eingelegte Beschwerde als unzulässig beurteilt und die Revision nicht zugelassen.