KI-Transkription & Datenschutz
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KI-Transkription von Sitzungen: Datenschutz bleibt Pflicht.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) hat einen neuen Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-gestützten Transkriptionssystemen veröffentlicht. Im Fokus steht die automatisierte Protokollierung von Gemeinderatssitzungen – die Hinweise sind jedoch auch für andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen von Interesse.
Was ist beim Einsatz von KI-Transkriptionsaufzeichnungen zu beachten?
Der Leitfaden macht deutlich, dass der Einsatz von KI zur Audioaufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung von Sitzungen grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung ist jedoch eine klare Rechtsgrundlage sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dazu gehören insbesondere:
- transparente Information der Beteiligten,
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen,
- ein Löschkonzept für Audioaufzeichnungen sowie
- eine abschließende menschliche Kontrolle der KI-Ergebnisse.
Bedeutung für die Praxis
Auch wenn sich der Leitfaden an Kommunen richtet, lassen sich viele Empfehlungen auf andere Organisationen übertragen. Wer KI zur Protokollierung von Besprechungen oder Gremiensitzungen einsetzen möchte, sollte Datenschutz und Informationssicherheit bereits vor der Einführung berücksichtigen.
Fazit: KI kann die Protokollführung erheblich erleichtern. Voraussetzung für den rechtssicheren Einsatz bleiben jedoch klare organisatorische Regelungen und ein datenschutzkonformes Gesamtkonzept.