JStG 2025 - USt & Vorsteuerpauschalierung
Datum:
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 (JStG 2025) zugestimmt.
Das Gesetz wurde im BGBl. 2025 I Nr. 363 vom 23.12.2025 verkündet.
Das JStG 2025 beinhaltet die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung des Vorsteuer-Durchschnittssatzes.
Die Neuregelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Quelle Bundesrat Kompakt, TOP 80 und BR-Drucksachen 745/25.
Anhebung der Durchschnittssatzgrenze
Das Gesetzespaket des Steueränderungsgesetz 2025 umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.
Zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge für steuerbegünstigte Körperschaften gilt unter weiteren Voraussetzungen ein pauschaler Durchschnittssatz von 7%. Dieser Durchschnittssatz konnte bislang nur bis zu einem Vorjahresumsatz iHv. 45.000 € in Anspruch genommen werden. Zur Vereinheitlichung der Besteuerungsgrenzen wurde der Vorjahresumsatz in § 23a Abs. 2 UStG parallel zur Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 und § 67a AO auf 50.000 € erhöht.