JStG 2025 - USt & Gastronomie

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Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 (JStG 2025) zugestimmt.
Das Gesetz wurde im BGBl. 2025 I Nr. 363 vom 23.12.2025 verkündet.

Das JStG 2025 beinhaltet die (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

Die Neuregelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Quellen

  • Bundesrat Kompakt, TOP 80 und BR-Drucksachen 745/25,
  • BMF-Schreiben, 22.12.2025.

Umsatzsteuer für Speisen sinkt

Das Gesetzespaket des Steueränderungsgesetz 2025 umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.

So sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 01.01.2026 von derzeit 19% auf 7%. Damit möchte die Bundesregierung die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preise beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Der § 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG lautet in seiner Neufassung:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
15. die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

 

Verwaltungsanweisung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bereits mit Schreiben vom 22.12.2025 seine diesbezüglichen Verwaltungsanweisung angepasst sowie eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 erlassen:

Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird es nicht beanstandet, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Nacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2025 geltende Regelsteuersatz von 19 % angewandt wird.