JStG 2025 - Sportförderung

Datum:

Die Förderung des Sports lag den Mitgliedern des Finanzausschusses offensichtlich am Herzen. Sie haben „auf den letzten Metern“ noch zwei Änderungen im Steueränderungsgesetz 2025 (vgl. bereits Ausgaben 10/25 und 12/25) untergebracht, die den Sport betreffen und bereits ab dem 01.01.2026 gelten:

Quelle   BGBl I 2025 Nr. 363, BT-Drucks. 21/3104.

Bringt das Steueränderungsgesetz 2025 Erleichterungen im Bereich des Sports?

Medaillengewinne   Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Medaillengewinne und Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen sind steuerfrei.

Die Spitzensportförderung brauche einen Paradigmenwechsel, um Deutschland als Sportnation international wettbewerbsfähiger zu machen. Hierzu solle unter anderem eine effektive und erfolgsorientierte Steuerung des Spitzensports etabliert werden. Dies beinhalte unter anderem die Verbesserung von Rahmenbedingungen der Athleten. Dazu gehöre auch die Steuerfreistellung der Prämienzahlungen. Hierdurch erhielten Athleten sowohl finanzielle Unterstützung als auch die gebührende Wertschätzung ihrer Leistungen.

Zweckbetriebsgrenze   Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein steuerfreier Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer insgesamt 50.000 € im Jahr nicht übersteigen.

Hinweis    Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen. Diese werden als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt.

Die Fiktion des Zweckbetriebs im Rahmen einer Freigrenze für sportliche Veranstaltungen diene der Vereinfachung und der Bürokratieentlastung der Vereinsbesteuerung. Die Anhebung der Besteuerungsfreigrenze im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs hier nachzuvollziehen und den betragsmäßigen Gleichklang zwischen den beiden Regelungen beizubehalten sei zweckmäßig.