JStG 2025 - Änderungen des AEAO

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in 2026 erneut im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) die Verwaltungsanweisungen für steuerbegünstigte Einrichtungen angepasst. Dabei wurde Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2025 (JStG 2025) sowie jüngere Rechtsprechung eingepflegt.

Quelle BMF-Schreiben 02.07.2026