JStG 2024 - USt & Bescheinigungen Bildungsleistungen gelten weiter
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Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG) wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen mit Wirkung vom 01.01.2025 erweitert und mit den unionsrechtlichen Vorgaben harmonisiert.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat nun verfügt, dass die bisherigen Bescheinigungen der Landesämter bis zu deren Ablauf weithin gültig sind.
Quelle BayLfSt, Erlass 17.01.2025 [Aktenzeichen S 7179.1.1-21/4 St33].
Keine Neuanträge nötig
Das BayLfSt regelt im Einzelnen:
- Die Steuerbefreiung sieht dabei weiterhin eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vor.
- Nach altem Recht war Inhalt der Bescheinigung die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung.
- Nach aktuellem Recht hingegen soll Inhalt der Bescheinigung die Erbringung von Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung sein.
- Die vor dem 31.12.2024 ausgestellten Bescheinigungen erfüllen auch nach dem 31.12.2024 die Voraussetzungen des aktuellen Rechts und sind bis zum Ablauf eines etwaigen Gültigkeitszeitraums oder eines etwaigen Widerrufs weiter gültig.
- Die Beantragung einer neuen Bescheinigung zum 01.01.2025 durch Bildungseinrichtungen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.