JStG 2024 beschlossen (Übersicht)
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Das Jahressteuergesetz 2024 ist unter Dach und Fach. Wir geben Ihnen einen Überblick. Die folgenden gesetzlichen Änderungen sind Bestandteile des kürzlich verkündeten Gesetzes:
Gemeinnützige Vereine können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nach dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nachhaltig zu erfüllen. Mit dieser gesetzlichen Änderung erhalten steuerbegünstigte Vereine bei der Erfüllung der ideellen Zwecke mehr Rechts- und Planungssicherheit, um vor allem langfristigere und mittelintensive gemeinnützige Vorhaben umsetzen zu können.
Quelle Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. 02.12.2024; BGBl I, Nr. 387.