Interne Meldestelle für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte verpflichtend - Dringender Handlungsbedarf nach Hinweisgeberschutzgesetz am 16.01.2023

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Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten spätestens ab dem 17.12.2023 eine interne Meldestelle vorzuhalten.

Dr. Ralf C. Güstel (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Datenschutzbeauftragter/-auditor) beantwortet am 16.01.2024 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr via MS Teams in seinem Seminar  alle wesentlichen Fragen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz.