Hinweisgeberschutzgesetz - Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten am 02.11.2023

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Ab dem 02.07.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten einen sicheren Meldekanal vorhalten, über den Missstände und Rechtsverstöße des Unternehmens gemeldet werden können. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten betrifft die Verpflichtung ab dem 17.12.2023.

Dr. Ralf C. Güstel (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Datenschutzbeauftragter/-auditor) beantwortet am 02.11.2023 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr via MS Teams in seinem Seminar  alle wesentlichen Fragen rund um das neue Hinweisgeberschutzgesetz.