GrSt & Transparenzregister Hebesätze

Datum:

Die Finanzministerien der Länder veröffentlichen derzeit in Transparenzregistern die Hebesätze zur Grundsteuerreform 2025:

  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz in % = Grundsteuer ab 01.01.2025

Quelle   FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 09.09.2024.

Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze

Für die Berechnung der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte neue Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Ergebnis ist die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden erstmals für 2025 verschickt.

In den Transparenzregistern sind diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune voraussichtlich festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen für das Jahr 2025 (erstmalige Grundsteuererhebung nach reformiertem Recht) im Vergleich zum Jahr 2024 (letztmalige Erhebung nach altem Recht) nicht steigt oder sinkt. Das Register schafft Transparenz und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Entscheidung für ihre neuen Hebesätze im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie.