GrESt & Grundbesitzübertragung einer Kommune

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Das Urteil des Hessisches Finanzgerichts ist in folgendem Orientierungssatz zusammengefasst:

Die Übertragung von Grundbesitz einer Kommune aus einer unselbstständigen örtlichen Stiftung an eine selbstständige Stiftung ist mangels freigebiger Schenkung nicht nach § 3 Nr. 2 GrStG Grunderwerbsteuerbefreit, da die Kommune auch insoweit eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Quelle FG Hessen Urteil 10.07.2023 [Aktenzeichen 5 K 228/22].

Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei fehlender Freigebigkeit

Unentgeltliche Vermögensübertragungen durch Träger der öffentlichen Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen. In einem vom Finanzgericht Hessen (FG) entschiedenen Streitfall ging es um die Übertragung von Grundbesitz einer Kommune aus einer unselbständigen örtlichen Stiftung auf eine selbständige Stiftung. Nach Ansicht des FG ist eine solche Übertragung mangels freigebiger Schenkung nicht grunderwerbsteuerbefreit, da die Kommune auch insoweit eine öffentliche Aufgabe erfüllt.