Gesundheitsdaten & Unberechtigte Veröffentlichung

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Die unerlaubte Veröffentlichung von Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers an Dritte kann einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) darstellen und Schadenersatz rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Duisburg (ArbG) entschieden.

Quelle   ArbG Duisburg, Urteil 26.09.2024 [Aktenzeichen 3 Ca 77/24].

Unberechtigte Veröffentlichung von Gesundheitsdaten kann teuer werden

Der Kläger ist bei einem Verein, der als Luftsportverband die Interessen der Luftsportvereine in NRW vertritt, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses als technischer Leiter beschäftigt. Die Beklagte war Präsidentin des Vereins und gleichzeitig Mitglied des Vorstands. In einer E-Mail an rund 10.000 Vereinsmitglieder hatte sie Gesundheitsdaten des Klägers offengelegt und ihm vorgeworfen, er verfolge die Diskreditierung des Geschäftsführers sowie der Präsidentin. Man habe daher die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses beschlossen.

Nach dem Versand dieser E-Mail wurde der Kläger im beruflichen Kontext und in seiner Freizeit auf die darin erhobenen Vorwürfe angesprochen. Seiner Ansicht nach hat die Präsidentin mit der E-Mail gegen den Datenschutz verstoßen und seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Daraufhin erhob er Klage und verlangte von der Beklagten die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, das 17.000 € nicht unterschreiten sollte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte bestätigt, dass das ArbG für die Klage zuständig ist. Nun hat das ArbG dem Kläger einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 10.000 € zugesprochen. Die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei ohne Einwilligung des Klägers erfolgt, was gegen die DSGVO verstoße. Als immateriellen Schaden sah das ArbG die Kenntnisnahme der knapp 10.000 Mitglieder des Vereins von (der Dauer) der Erkrankung und des vermeintlichen Vortäuschens der Erkrankung des Klägers an. Nicht zuletzt, weil dieser auch in seiner Freizeit auf die Vorgänge angesprochen worden sei, habe der Versand der E-Mail zu einer Schädigung seiner Reputation und einer Schwächung seines Rufs geführt.