Gesetzgebung & Sportfördergesetz

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Die Förderung des Spitzensports in Deutschland soll erstmals auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. Das dazu von der Bundesregierung vorgelegte Sportfördergesetz sieht unter anderem die Gründung einer Spitzensport-Agentur als zentralen Ansprechpartner für Analyse, Steuerung und Förderung des Spitzensports in Deutschland vor. Die Abwicklung des Förderverfahrens soll so künftig in einer Hand liegen. Damit soll dem Gesetzentwurf zufolge die Anzahl der Antragsverfahren insbesondere für die Bundessportfachverbände verringert werden.

Quelle Sportfördergesetz – SpoFöG, BT-Drucks. 20/14499.

Sportfördergesetz soll für „Förderung aus einer Hand“ sorgen

Hinweis    Der Handlungsbedarf ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus, dass die bestehenden Rahmenbedingungen im deutschen Spitzensport keine ausreichende Grundlage für zukünftige Erfolge auf Spitzenniveau darstellen.