Gesetzgebung & Schutz des Ehrenamts

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Der Bundesrat will Personen, die sich gemeinnützig engagieren, besser vor Angriffen schützen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Darin heißt es, Menschen, die sich gemeinnützig engagierten, würden trotz ihrer herausragenden Rolle im gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel physischer und psychischer Angriffe.

Quelle   Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 20/9644.

Bundesrat fordert strafrechtlichen Schutz des Ehrenamts

Betroffen seien insbesondere kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer und Schiedsrichter, aber auch sicherheitsrelevante Ehrenamtler bei Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten. Wichtige gesellschaftliche Aufgaben könnten nur aufgrund der hohen sozialen Verantwortung und des unermüdlichen Einsatzes von Ehrenamtlichen bewältigt werden. Daher gefährde eine solche Entwicklung auch die Belange des Gemeinwohls, heißt es in der Ländervorlage.

Der Gesetzentwurf sehe daher vor, die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch zu ergänzen. Hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat sollten auch solche in Betracht zu ziehen sein, die geeignet seien, gemeinnütziges Engagement der oder des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dadurch solle die für das Gemeinwesen grundlegende Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit und die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen auch strafrechtlich dokumentiert und bekräftigt werden.

Hinweis   Wir halten Sie über die Entwicklung dieses Gesetzentwurfs auf dem Laufenden.