Gesetzgebung & Forderung nach Gemeinnützigkeitsmodernisierung
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Das Bündnis für Gemeinnützigkeit richtet politische Forderungen an die Bundesregierung. Aktuell benennt das Bündnis fünf Probleme im Alltag gemeinnütziger Organisationen und skizziert geeignete Lösungen auf gesetzlicher Ebene.
Quelle Reform: Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts gefordert Bündnis für Gemeinnützigkeit, Vorschläge zur Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts in der 21. Legislaturperiode v. 31.03.2026, BT-Drucks. 21/2558
Welche Forderungen bestehen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts?
Die Probleme im Alltag gemeinnütziger Organisationen:
- Tatsächliche Geschäftsführung: In gutem Glauben, aber unter Unsicherheit getroffene Entscheidungen sollen nicht im Nachhinein sanktioniert werden dürfen. Sinngemäß soll die „Business Judgement Rule“ in der Abgabenordnung verankert werden.
- Sanktionssystem: Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben sollten verhältnismäßig und abgestuft behandelt werden. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit darf nicht automatisch eintreten, sondern muss schweren oder fortgesetzten Verstößen vorbehalten bleiben.
- Flexibilisierung: Die Satzungszwecke und (nur soweit erforderlich) die Art ihrer Verwirklichung sollten so bestimmt sein müssen, dass auf Grundlage einer Auslegung der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen vorliegen („Inhalt vor Wortlaut“).
- Kooperation: Das Zusammenwirken gemeinnütziger Akteure sollte auch ohne Weisungsverhältnis ermöglicht werden. Für die Zurechnung gemeinnütziger Tätigkeit über Hilfspersonen sollte kein Subordinations- oder arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis erforderlich sein. Zudem sollte das doppelte Satzungserfordernis im Zusammenwirken gemeinnütziger Akteure abgeschafft werden.
- Politische Betätigung: Innerhalb der steuerbegünstigten Zwecke sollte eine politische Betätigung zulässig sein, wenn sie funktional der Zweckverwirklichung dient. Gesetzlich sollte festgeschrieben werden, dass gemeinnützige Organisationen sich gelegentlich zu tagespolitischen Fragen äußern dürfen, auch wenn diese Äußerungen nicht unmittelbar der Zweckverwirklichung dienen.
Hinweis Einen ähnlichen Vorstoß hat im letzten Jahr auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unternommen. Auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält Vorschläge zur politischen Betätigung von Vereinen und zu einem abgestuften Sanktionssystem bei Verstößen gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben. Bisher haben all diese Vorschläge nicht Eingang in ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren gefunden.