Geldauflagen & Rückforderung
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat klargestellt, dass die Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens zwar insolvenzrechtlich angefochten werden kann, sich dieser Anspruch aber an das Land und nicht an die gemeinnützige Einrichtung richtet. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
Quelle OLG Frankfurt am Main, Urteil 15.01.2025 [Aktenzeichen 4 U 137/23].