Fundraising & rückenwind³

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Das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern. Gefördert werden Modellvorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels in gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Quelle BAGFW e. V.

Wie wird die Fachkräftesicherung gefördert?

Das ESF Plus-Partnerschaftsprogramms rückenwind³ ruft zu einem letzten, ergänzenden 7. Förderaufruf auf. Der Zeitraum für die Einreichung von Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S läuft vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr).

Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt.

Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.

Zeitschiene 7. Aufruf

  • 06.10.2025 – 12.12.2025 (15:00 Uhr): Interessenbekundungsverfahren.
  • 15.12.2025: Start Bewertungsphase sowie Votierung und Abstimmung über die eingereichten Interessenbekundungen.
  • März 2026: Entscheidung durch Steuerungsgruppe (BAGFW/ BMAS) über die eingereichten Interessenbekundungen - Information an Einreichende.
  • Ende März 2026: Start Antragsverfahren für positiv votierte Interessenbekundungen - Hauptantragstellung im Online-Förderportal Z-EU-S.
  • 01. August 2026: frühestmöglicher Projektstart (Projektdauer maximal 24 Monate).

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