Extremismus & parteipolitische Neutralität
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Viele Vereine engagieren sich gegen Rechtsextremismus, aber nicht jeder darf in einem solchen Verein mitwirken, wie der Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH) entschieden hat.
Quelle BayVGH, Urteil 14.11.2024 [Aktenzeichen 4 B 23.2005].
Nürnberg muss Allianz gegen Rechtsextremismus verlassen
Die Stadt Nürnberg ist Gründungsmitglied der Allianz gegen Rechtsextremismus, einem nichteingetragenen gemeinnützigen Verein, dem zahlreiche kommunale Körperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen angehören. In den letzten Jahren äußerte sich die Allianz gegen Rechtsextremismus vielfach in der Öffentlichkeit kritisch zur AfD. Einen aus diesem Grund von der AfD-Fraktion gestellten Antrag auf Austritt lehnte der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich ab. Mit der daraufhin erhobenen Klage machte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach geltend, die Allianz beziehe zum Beispiel auf ihrer Homepage oder in Pressemitteilungen öffentlich Stellung gegen die AfD. Diese Äußerungen müsse sich die Stadt Nürnberg als Mitglied der Allianz zurechnen lassen. Die Stadt verstoße daher durch die Mitgliedschaft gegen ihre Pflicht zur parteipolitischen Neutralität.
Der BayVGH hat entschieden, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach den Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz gegen Rechtsextremismus verlangen kann.