ESt & Steuerfreiheit des Heisenberg-Stipendium

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In Deutschland können sich Nachwuchswissenschaftler bei zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen um Stipendien bemühen. Diese Art der finanziellen Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Quelle   BFH, Beschluss 24.10.2023 [Aktenzeichen VIII R 11/22].

Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei

Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind auch Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) steuerbefreit. Das Stipendium soll den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und finanziellen Freiraum schaffen, um sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorbereiten und auf die Forschungsarbeit konzentrieren zu können. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sah der BFH im Streitfall allesamt als erfüllt an:

  • Begünstigter Stipendiengeber: Die DFG verfolgt nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und fördert mit ihren Mitteln die Forschung und die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung.
  • Höhe der Förderung: Die bewilligten Mittel überschritten nicht den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag. Dies folgerte der BFH aus dem Umstand, dass die Klägerin aus ihrer vorherigen Tätigkeit als Lehrstuhlvertretung deutlich höhere Bruttoeinnahmen bezogen hatte.
  • Keine Pflicht zur Gegenleistung: Die Klägerin war gegenüber der DFG zu keiner bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verpflichtet. Also lag keine offene oder verdeckte Vergütung für eine Arbeitsleistung vor und keine Gegenleistung, die über die Verwirklichung des Förderzwecks hinausging und einen eigenen wirtschaftlichen Wert für den Stipendiengeber hatte.

Hinweis   Die DFG hatte der Nachwuchswissenschaftlerin noch einen pauschalen Zuschlag gezahlt, der eine etwaige Versteuerung des Stipendiums ausgleichen sollte. Für den BFH sprach dies aber nicht gegen die Steuerfreistellung des Stipendiums, da in den Förderbedingungen geregelt war, dass der Zuschuss bei späterer Steuerfreistellung des Stipendiums wieder zurückzuzahlen ist.