ESt & Platzierungsprämien bei Olympischen Spielen
Datum:
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12.06.2026 dem „Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ zugestimmt. Die Gesetzesänderung erweitert die Einkommensteuerbefreiung von für Prämien von Medaillengewinnerinnen und –gewinnern bei Olympischen oder Paralympischen Spielen.
Die Neuregelung tritt, vorbehaltlich der noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Quelle Bundesrat Kompakt, TOP 71 und BR-Drucksachen 366/26.
Welche Prämienzahlungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen sind einkommensteuerfrei?
Bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (JStG 2025) wurden in §3 Nr. 73 EStG die Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe von der Einkommensteuer befreit.
Das Gesetz regelt nun auch, dass Prämien, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen unmittelbar aus den Haushaltsmitteln der Länder gezahlt werden, sowie Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen steuerfrei gestellt werden.