ESt & familienanaloge Wohngruppen
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Das Finanzgericht Münster (FG) hat die Einordnung von öffentlichen Leistungen für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe als steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG verneint.
Entscheidungsrelevant waren vor allem, dass die Betreuungsperson nach der Betriebserlaubnis zur Einhaltung des Betreuungsschlüssels zwingend weitere pädagogische Fachkräfte in nicht unerheblichem Umfang beschäftigen musste und die Vergütungsstruktur die Erzielung ebenfalls nicht unerheblicher Gewinne ermöglichte.
Quelle FG Münster, Urteil 04.11.2025 [Aktenzeichen 14 K 2262/22 E].