Erbschaft & Nachfolgeverein

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Was passiert, wenn ein in einem Testament bedachter Verein aufgelöst wurde und ein neuer Verein seine Aufgaben übernommen hat? Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) befasst.

Quelle   OLG Düsseldorf, Beschluss 05.09.2025 [Aktenzeichen 3 W 104/25].

Wer erbt, wenn der begünstigte Verein nicht mehr besteht?

Die Erblasserin hatte als Miterben einen Hospizförderverein eingesetzt, der sich aber später aufgelöst hatte. Ein kurz darauf neugegründeter Verein sah sich als Nachfolger und damit als erbberechtigt an. Nachdem das Nachlassgericht dies ablehnte, legte er erfolgreich Beschwerde ein.

Das OLG nahm eine ergänzende Testamentsauslegung vor, weil das Testament durch die Auflösung des alten Vereins eine unbeabsichtigte Lücke aufwies. Nach Ansicht des OLG hätte die Erblasserin in diesem Fall den neuen Verein bedacht. Übernimmt eine andere juristische Person die Aufgaben der ursprünglich benannten Organisation, spricht dies regelmäßig dafür, dass sie Zu­wendungsempfängerin sein soll. Im Ergebnis sah das OLG den neuen Verein als Nachfolger an, weil er ebenfalls Hospizarbeit förderte und nahezu denselben Satzungszweck verfolgte. Bestätigt wurde dies auch durch die Aussage einer Freundin der Erblasserin, dass Letzterer gerade dieses Anliegen besonders wichtig gewesen sei.