Elektronische Kassensysteme & Meldepflichten ab Juli 2025
Datum:
Unternehmer, die ihre Geschäftsvorfälle mit Hilfe von elektronischen Aufzeichnungssystemen (insbesondere Registrierkassen) erfassen, müssen ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme bei der Finanzverwaltung registrieren:
- Die Registrierung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen ist bis zum 31.07.2025 vorzunehmen.
- Ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats bei der Finanzverwaltung zu registrieren.
Welche Mitteilungspflichten zu erfüllen sind und wie wir diese Meldepflicht für Sie erfüllen, können Sie in unserem ausführlichen Beitrag Elektronische Kassensysteme oder unserem Artikel Meldepflicht der TSE-Kassen ab Juli 2025 nachlesen.
Zeitliche Entwicklung
Bereits mit Schreiben vom 30.06.2023 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Kapitel 1.16 für die Mitteilungspflichten nach §146a Abs. 4 AO den Weg über das Programm „Mein Elster“ festgelegt. Mit neuem BMF-Schreiben vom 28.06.2024 wurde bekannt gegeben, dass die Mitteilungspflichten ab 01.01.2025 per Elster erfüllt werden können und ab 01.07.2025 erfüllt werden müssen. Die Aussetzung der Mitteilungspflichten nach BMF-Schreiben vom 06.11.2019 wurde vollständig aufgehoben.