Echtzeitüberweisung, VOP & Kontokorrentstammdaten

Datum:

Die SozialBank informiert auf ihrer Homepage über neue Rahmenbedingungen für den Überweisungsverkehr aus einer neuen EU-Verordnung.

Quellen

SozialBank, Informationsseite EU-Verordnung Echtzeitüberweisung,
EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen in Euro Nr. 2024/886.

Was ist in Simba mit der Einführung von VOP zu beachten?

Mit Einführung neuer regulatorischer Vorgaben ab dem 09.10.2025 gilt für alle SEPA-Überweisungen die Verpflichtung zum Abgleich von IBAN und Empfängernamen aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank, die sogenannte „Verification of Payee“ (kurz VOP, sinngemäß Empfängerüberprüfung). Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR anzubieten.

Bei Nutzung des Moduls 3 Zahlungsverkehr & Banking übernimmt Simba den Namen des Überweisungsempfängers in den Zahlungsverkehr aus den Kontokorrentstammdaten

  • im Register "0 Basis" aus dem Feld „Kontokorrent-Bezeichnung“ oder
  • im Register „3 Banken“ aus dem Feld "Kontoinhaber (falls abweichend).

Für eine Empfängerüberprüfung ohne negative Rückmeldung der Bank sollte daher die Kontokorrentstammdaten weitestgehend mit den Empfängernamen in den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank übereinstimmen.

Umsetzung in Simba-Banking

Bei Verwendung von von FinTS-/ HBCI-Bankzugängen findet bankseitig ab dem 09.10.2025 immer eine bankseitige Prüfung des Kontoinhabernamen und der IBAN-Bankverbindung des Zahlungsempfängers statt. Bei EBICS-Bankzugängen erfolgt eine solche Prüfung generell für Einzelüberweisungen und Sammelüberweisungen, die weniger als einen Zahlungsauftrag beinhalten. Für Sammelaufträge mit mehr als einem Zahlungsauftrag ist im Standard die Prüfung des Kontoinhabers im Banking nicht aktiviert. Selbstverständlich kann diese zusätzlich aktiviert werden.

Simba hat die entsprechende Umsetzung mit Auslieferung des Online-Patch 2025.103 am 29.09.2025 vorgenommen. Dieses muss zwingend bis zum 05.10.2025 installiert werden, da ansonsten aufgrund der neuen Struktur keine Überweisungen mehr ausgeführt werden können.