DIVA & Empfangsvollmachten ab 2027
Datum:
Ab dem 01.01.2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden und sonstigen Schreiben der Finanzverwaltung, kurz DIVA für „Digitaler Verwaltungsakt“, zum gesetzlichen Regelfall und löst die bisherige Praxis vom Postversand von „Papierbescheiden“ ab.
Die durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkretisierten Neuregelungen gibt der Bekanntgabevollmacht für den Steuerberater neue Bedeutung.
Quelle BMF-Schreiben 13.08.2026.
Warum sollte ich meinem Steuerberater eine Bekanntgabevollmacht erteilen?
Durch die neue Verwaltungspraxis der rechtlich verbindlichen Bekanntgabe von Digitalen Verwaltungsakten entstehen auf Seiten gemeinnütziger Einrichtungen neue Mitwirkungspflichten, die insbesondere bei Störung der elektronischen Bekanntgabe bedeutsam sind. Zu diesem Thema finden Sie hier ausführliche Informationen: DIVA & Digitale Steuerbescheide.
Mit Hilfe der Bekanntgabevollmacht im Rahmen der "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" können Sie Ihre Mitwirkungspflichten auf uns übertragen. Die weitreichende Bedeutung der rechtlich verbindlichen Bekanntgabe von Digitalen Verwaltungsakten und der damit verbundenen Risiken bei Störungen und Fristversäumnissen nehmen wir zum Anlass, unsere Mandanten zur Erteilung einer Bekanntgabevollmacht zu ermuntern.
Zur Vollmachtserteilung bitte
- das Formular Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ausdrucken,
- anschließend ausfüllen (In den Downloads haben wir Ihnen ein Muster bereitgestellt),
- abschließend unterzeichnen, einscannen und per E-Mail senden an d.striepke@gem-gruppe.de.
Für alle Fragen rund um die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und Bekanntgabevollmacht können Sie sich ebenfalls an Frau Denise Striepke wenden.