Demokratisches Staatswesen & Online-Petition II

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in diesem Revisionsverfahren über die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter zu entscheiden. Das Urteil mündet in seinem Leitsatz:

Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 der Abgabenordnung kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen ‑‑auch parteipolitisch‑‑ neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt.

Quelle BFH Urteil 12.12.2024 [Aktenzeichen V R 28/23].