Corona-Hilfen & Profisport

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Während der Corona-Pandemie gab es spezielle Überbrückungshilfen für Profisportvereine. Einzelheiten waren auf Bundesebene in einer Förderrichtlinie geregelt. Die Höhe der Billigkeitsleistung ergab sich jeweils aus der Differenz der tatsächlichen Ticketeinnahmen im Jahr 2019 und jener im Jahr 2021. Welche Ticketeinnahmen bei Aufsteigern, Absteigern und Wettbewerben, die in einer mehr als einjährigen Periodizität durchgeführt wurden, anzusetzen waren, ergab sich aus den FAQs zum Förderprogramm. Eine besondere Behandlung von Auf- und Absteigern sowie Wettbewerben mit mehr als einjähriger Periodizität war danach nicht vorgesehen.

Quelle VG Köln, Urteil 26.02.2024 [Aktenzeichen 16 K 4646/22].

Welcher Referenzzeitraum bei Profisportvereinen anzusetzen ist

Das Verwaltungsgericht Köln (VG) beurteilt diese Ausgestaltung des Förderprogramms als legitim. Es hat die Klage eines Sportvereins abgewiesen, dessen Antrag auf Gewährung einer Corona-Hilfe für den Profisport 2021 abgelehnt worden war. In der Saison 2018/2019 hatte seine erste Mannschaft in der 2. Bundesliga und in der Saison 2021/2022 in der 1. Bundesliga (wie schon bis Ende 2015) gespielt. Die Ticketeinnahmen des Vereins waren im Referenzjahr 2019 naturgemäß deutlich geringer ausgefallen als in der letzten Erstligasaison (2015) und deshalb seiner Ansicht nach nicht vergleichbar. Laut VG ist es sachgerecht und nicht willkürlich, dass der Zuwendungsgeber bei der Bestimmung der Förderhöhe nicht zwischen Vereinen, die schon im Referenzjahr in derselben Liga gespielt haben, und Auf- oder Absteigern differenziert.