Betriebsveranstaltung & Vorstandsweihnachtsfeier

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Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gilt als Betriebsveranstaltung jede Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.

Quelle   BFH, Urteil 27.03.2024 [Aktenzeichen VI R 5/22 ].

Lohnsteuerpauschalierung auch bei Vorstandsweihnachtsfeier möglich

Das eingrenzende Kriterium des „Offenstehens“ für alle Betriebsangehörigen sei nicht Gegenstand der Legaldefinition der Betriebsveranstaltung, sondern nur ergänzende Voraussetzung für den Freibetrag (110 EUR).

Die 25%ige Pauschalversteuerung der Zuwendungen war damit im Streitfall möglich, obwohl der Arbeitgeber zwei Weihnachtsfeiern jeweils nur für Vorstandsmitglieder und die obere Führungsriege veranstaltet hatte.