Arbeitsvertragskündigung & ungünstige Verträge
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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat entschieden, dass ungünstig abgeschlossene Verträge einem Geschäftsführer nicht zum Vorwurf gemacht werden können, soweit der Vorstand das Gesamtprojekt einschließlich eines finanziellen Engagements befürwortet hat. Auch wenn über Jahre hinweg eine vom Arbeitsvertrag abweichende Abstimmung zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung praktiziert wird, berechtigt dies nicht zur Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung.
Quelle LAG Niedersachsen, Urteil 24.09.2024 [Aktenzeichen 10 SLa 76 24].