Arbeitsrechtlicher Ausblick 2026
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Das arbeitsrechtliche Jahr 2026 wird u.a. durch zwei gesetzliche Neuregelungen zu Arbeitszeiterfassung und Entgelttransparenz geprägt. Hier empfiehlt es ich bereits jetzt Vorbereitungen zu treffen.
Arbeitszeiterfassung & Entgelttransparenz
Arbeitszeiterfassungsgesetz
Die Erfassung der Arbeitszeit ist bereits heute Pflicht. Die Bundesregierung plant, im Jahr 2026 gesetzliche Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Voraussichtlich wird eine Arbeitszeiterfassung in elektronischer Form verpflichtend, eine Erleichterung sollen nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf allerdings Kleinunternehmen erhalten.
Sollten Sie die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden noch nicht (elektronisch) erfassen, sollten Sie sich der Thematik jetzt annehmen.
Entgelttransparenzgesetz
Ab spätestens Sommer 2026 gelten aufgrund der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erweiterte Pflichten zur Entgelttransparenz für Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die konkrete Ausgestaltung dieser Pflichten durch den Gesetzgeber steht noch aus. Was jedoch bereits jetzt klar ist: Künftig müssen Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrags transparent über das vorgesehene Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informieren; zugleich ist es unzulässig, nach der bisherigen Vergütung zu fragen.
Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten ein umfassendes Auskunftsrecht u.a. über die durchschnittlichen Entgelte von Kolleginnen und Kollegen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Diese Informationen müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselt und um Angaben zu den Kriterien der Entgeltfestlegung und -entwicklung ergänzt werden. Je nach Unternehmensgröße kommen zusätzliche Berichtspflichten zum Gender Pay Gap sowie gegebenenfalls Verpflichtungen zur Analyse und Beseitigung festgestellter Entgeltunterschiede hinzu.
Arbeitgeber sind daher gut beraten, bereits jetzt ihre Gehaltsstrukturen systematisch zu erfassen, vergleichbare Tätigkeiten zu definieren und eine belastbare Datengrundlage für die künftigen Transparenz- und Auskunftspflichten aufzubauen.