Arbeitslohn & erweiterte Führungszeugnisse
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass „Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, nicht zu Arbeitslohn führen“.
Quelle BFH, Urteil 08.02.2024 [Aktenzeichen VI R 10/22 ].