Altkleidersammlung & Bevorzugung gemeinnütziger Vereine
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Die Sammlung von Altmaterial, insbesondere von Altkleidern, ist ein lukratives Geschäft, und zwar nicht nur für steuerbegünstigte Vereine, sondern auch für kommerzielle Anbieter. Wenn eine Gemeinde sich entschließt, soziale Einrichtungen zu bevorzugen, ist dies nicht zu beanstanden, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz zeigt.
Quelle VG Mainz, Urteil 13.11.2024 [Aktenzeichen 3 K 732 23].
Bevorzugung gemeinnütziger Vereine ist rechtens
Das Gericht hat bestätigt, dass kein Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf im Eigentum einer Kommune stehenden Flächen besteht, wenn diese
- nicht als öffentliche Straßen gewidmet oder
- sonst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
sind. Die Stärkung ansässiger sozialer Einrichtungen zur Versorgung der Einwohner stelle einen sachlichen Grund für die Bevorzugung gegenüber gewerblichen Textilsammlern dar. Diese könnten zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf die Nutzung anderweitiger privater Flächen verwiesen werden.
Hinweis Das Sammeln von Altmaterialien ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den besondere Regeln gelten. Wir beraten Sie gerne zu Überschüssen aus der Verwertung.