Änderungen des AEAO 2026

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seiner jährlichen Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auch Verwaltungsanweisungen für steuerbegünstigte Einrichtungen angepasst.

Quelle BMF-Schreiben 29.01.2026.

Welche Neuregelungen gelten für Betriebskitas?

Bis auf wenige redaktionelle Änderungen enthalten die aktualisierten Verwaltungsanweisungen nur eine, dafür aber weitgreifende Vereinfachungsregelung für Betriebskitas:

Bislang galt

Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist mangels Förderung der Allgemeinheit nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Urteil aus 2022 entschieden.

 

Neu gilt

Bei Kinderbetreuungseinrichtungen, kann eine Förderung der Allgemeinheit angenommen werden, wenn in der Satzung der Körperschaft festgelegt ist, dass 25% der Betreuungsplätze nicht an Kinder von Beschäftigten von Vertragspartnern vergeben werden.

 

Somit ist der bisher gänzlich ausgeschlossene Gemeinnützigkeit für Betriebskitas wieder möglich.