Änderungen des AEAO 2025

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seiner jährlichen Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auch Verwaltungsanweisungen für steuerbegünstigte Einrichtungen angepasst.

Quelle   BMF-Schreiben 03.03.2025.

Religionsgemeinschaftlichen

Für das Jahr 2025 wurde lediglich ein Hinweis zu Anforderungen an die Satzung in §60 AO ergänzt:

Bei Körperschaften, die kirchliche Zwecke nach § 54 AO verfolgen, kann der Begriff „kirchliche Zwecke“ aus § 1 der Mustersatzung durch eine andere geeignete Formulierung (z. B. „religionsgemeinschaftliche Zwecke im Sinne des § 54 AO“) ersetzt werden.