Änderung des AEAO 2024

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seiner jährlichen Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auch Verwaltungsanweisungen für steuerbegünstigte Einrichtungen angepasst.

Quelle BMF-Schreiben 05.02.2024.

Neue Verwaltungsanweisungen

Notlagen & Katastrophen (Nr. 6 auf Seite 12)

Es wurde geregelt, dass eine wirtschaftliche Notlage insbesondere in Katastrophenfällen gegeben ist. In diesen Katastrophenfällen ist die für mildtätige Zwecke erforderliche Hilfebedürftigkeit unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenslage gegeben.

BFD & Verwaltungstätigkeiten (Nr. 7 auf Seite 13)

Die Verwaltungsanweisung nach der „die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger i. S. d. §§ 6 und 7 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) aufgrund von Verträgen nach § 16 BFDG einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb AO begründen“ wurde aufgehoben. Die Aufhebung geht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.03.2022 zurück (siehe Web-Links "Leistungen nach § 5a Zivildienstgesetz").