Abschluss nach Stand der FiBu
Datum:
Erstmals in 2026 erhalten Mandaten, für die Gem.StuFi die Finanzbuchhaltung erstellt oder überwacht, mit Abschluss der Finanzbuchhaltung eines Jahres das Auswertungspaket „Abschluss nach Stand der FiBu“.
Das Auswertungspaket „Abschluss nach Stand der FiBu“ umfasst den Entwurf des Abschlusses, eine Abschlusspräsentation (PowerPoint) sowie ergänzende Abschlussauswertungen und ist für die Erfüllung der der Geschäftsleitung obliegenden internen Rechenschaftspflichten sowie etwaiger durchzuführender interner Kassenprüfungen geeignet.
Erfüllung interner Rechenschaftspflichten
Nach Stand der FiBu
Mit dem letzten Monat eines Jahres schließt das Team „Finanzbuchhaltung“ die FiBu eines Jahres ab. Dies umfasst bei Beauftragung von Gem.StuFi mit der Erstellung oder Überwachung der Finanzbuchhaltung die Abstimmung sämtlicher in der Leistungsübersicht „FiBu-Überwachung“ aufgeführten Abstimmungs- und Kontrollarbeiten (Finanzbuchhaltung / Leistungsübersicht). Damit gewinnt das Auswertungspaket „Abschluss nach Stand der FiBu“ von Gem.StuFi bereits einen hohen Grad an Aussagekraft. Hintergründe zur Rechenschaftspflicht von Geschäftsleitungen finden Sie hier.
Zusammen mit dem Team „Abschluss“ werden mit dem letzten Monat eines Jahres alle soweit ersichtlichen offenen Fragen und Unterlagen im letzten Anschreiben zur Finanzbuchhaltung angefordert. Nach Ihrer vollständigen Rückmeldung zu diesen offenen Fragen und Unterlagen erfolgt
- Der Versand des Auswertungspakets „Abschluss nach Stand der FiBu“ an Sie sowie
- Übergabe der FiBu vom Team „Finanzbuchhaltung“ an das Team „Abschluss“.
In den nachfolgenden Monaten wird das Team „Abschluss“ mit Ihnen zusammen die Daten des Berichtsjahres finalisieren. Dadurch werden sich die Daten ggü. dem vorliegenden Stand der abgeschlossenen Finanzbuchhaltung u.a. durch vorzunehmende Abschlussbuchungen noch ändern.
Dennoch sind Sie somit nach vollständigen Rückmeldungen zu unseren offenen Fragen und Unterlagen durch das Auswertungspaket „Abschluss nach Stand der FiBu“ bereits in den ersten Monaten des Jahres in der Lage, alle internen Rechenschaftspflichten, wie Mitgliederversammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, Kassenprüfungen usw. durchzuführen.
Sie sind auf diese Weise unabhängig von den zeitlichen Abläufen unserer Erstellung der Abschlüsse, die als Grundlage der externen Rechenschaftspflichten ggü. Finanzverwaltung, Banken und Aufsichtsbehörden dient.
Hinweis für gGmbH’s Wir empfehlen für einen reibungslosen Ablauf, die Termine der Abschlusserstellung mit uns abzustimmen und anschließend die Gesellschafterversammlung zu terminieren.