Status­feststellungs­verfahren

Datum:

Das optionale Antragsverfahren zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Statusfeststellungsverfahren) dient zur Klärung der Frage, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer ausübt.

Scheinselbständigkeit

DRV-Bund
Über den Web-Link gelangen Sie zu der für das Statusfeststellungsverfahren zuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund. Dort finden Sie den Antragsvordruck V027 für das optionale Statusfeststellungsverfahren im "Formularangebot" der DRV-Bund.

Zum Thema arbeitnehmerähnliche Selbstständige finden Sie weitere Informationen unter den Web-Link zu "Rententipps.de".

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (GKV-Spitzenverband) haben als Hilfestellung sämtliche Regelungen rund ums Statusfeststellungsverfahren im "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengefasst (Veröffentlichungsdatum 01.04.2022).

Hinweis für den selbständig bzw. unselbständig Tätige: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 06.05.2010 [Aktenzeichen VI R 25/09] sind die Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren entstehen durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Gem.Law ist Ihnen bei der Durchführung des Statusfestellungsverfahrens gerne behilflich.