Sozialversicherungspflicht & Geschäftsführer und Vorstände

Datum:

Die Frage der Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer sowie Vereins- und Stiftungsvorständen ist aufgrund der Gestaltungsfreiheit von Anstellungsverträgen, Satzungen und ggf. GmbH-Gesellschaftsanteilen einerseits und der Rechtsprechung bis zum Bundessozialgericht (BSG) andererseits nicht einfach zu beantworten.

Da Steuerberater zur Beratung sozialversicherungsrechtlicher Fragen grundsätzlich nicht berechtigt sind, verbleibt die Verantwortung zur Klärung dieser Frage bei den Einrichtungen und Ihren Geschäftsleitungen. Diesen bieten die Arbeitsrechtler von Gem.Law Hilfe zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status.

Hintergründe, Hinweise & Hilfe

Worum geht es?
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im März 2021 eine Zusammenfassung zur Abgrenzung „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit" veröffentlicht. Hier wird die Komplexität der Abgrenzung einer freien Mitarbeit zu einer abhängigen Beschäftigung und das damit einhergehende Risiko einer Scheinselbständigkeit sowie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen und Problemfeldern deutlich:

  • mitarbeitende Mehrheits- & Minderheitsgesellschafter
  • Zusammenspiel und Wechselwirkung von Arbeitsverträgen, Satzungen und Beteiligungen
  • Zusammenspiel bzw. Auseinanderfallen von Geschäftsführung und Beteiligungen
  • wirtschaftliche Abhängigkeit
  • Sperrminoritäten & Stimmbindungsverträge
  • Weisungsgebundenheit & Grenzen des Weisungsrechtes

 

Warum kann der Steuerberater nicht helfen?
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, zuletzt Urteil 06.06.2019 [Aktenzeichen IX ZR 115/18]) sind Steuerberater nicht berechtigt zu Fragen der Sozialversicherungspflicht zu beraten.

 

Hilfe
Zum einen empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Zum anderen beraten und gestalten die in Arbeits- und Gesellschaftsrecht visierten Rechtsanwälte von Gem.Law gern mit Ihnen dieses Thema.