DSGVO

Datum:

Am 25.05.2018 begann ein neues Zeitalter im Datenschutz. Seither gelten neue Datenschutzregularien, die alle Unternehmen umsetzen müssen als zwingendes Recht.

Datenschutz

Nachlässigkeiten in diesem Bereich können hohe Abmahnkosten, Schadensersatzansprüche und Bußgelder gegen Träger zur Folge haben. Gemeinnützige Unternehmen verfügen regelmäßig über Unterlagen, die tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern oder betreuten Personen bieten, deshalb ist es für Sie als Verantwortliche besonders wichtig, datenschutzrechtlich gut aufgestellt zu sein. Das beginnt schon bei einer korrekt gestalteten Homepage und ist beim Umgang mit Klientendaten von besonders großer Bedeutung.

Ansprechpartner
Innerhalb der Gem-Gruppe stellen wir Ihnen viele Leistungen und zwei Ansprechpartner zur Verfügung.
Sofern Sie bereits einen internen Datenschutzbeauftragten (DSB) haben, hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulfig (v.ulfig@gem-gruppe.de) mit sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema weiter
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, einen externen DSB zu bestellen, steht Ihnen Herr Dr. Güstel (r.guestel@gem-gruppe.de) als zertifizierter Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.