Elektronische Offenlegung & MicroBilG
Datum:
Infos zur elektronischen Offenlegung / Hinterlegung von Jahresabschlüssen.
EHUG & MicroBilG
Seit dem 01.01.2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG)" in Kraft. Alle erforderlichen Informationen zur elektronischen Offenlegung von Jahresabschlüssen haben wir Ihnen im nachfolgenden Artikel zusammengestellt.
Das "Kleinstkapitalgesellschaft-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)" schafft optionale Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Jahresabschlusserstellung sowie bei den Offenlegungspflichten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegen.
Mit Neufassung vom 16.04.2024 wurden die handelsrechtlichen Schwellenwerte zur Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften um rd. 25% angehoben.