Künstlersozialkasse
Datum:
Die Prüfung der Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse (KSK) wurde durch eine Gesetzesänderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Juni 2007 den Trägern der Rentenversicherung übertragen. Somit erfolgt auch bei dieser, seit 1983 bestehenden, bislang jedoch wenig beachten gesetzlichen Sozialversicherungsbeitragsverpflichtung, eine regelmäßige Überprüfung.
KSK
Abgabepflicht
Grundsätzlich Abgabepflichtig bei der Künstlersozialkasse (KSK) ist der Auftraggeber, der "künstlerische oder publizistische" Leistungen unmittelbar von einem Künstler erhält. Potentiell Betroffen ist daher jeder Unternehmer und jede (auch gemeinnützige) Einrichtung.
Abgabesätze
Jahr 2016: 5,2%
Jahr 2017: 4,8%
Jahr 2018-2022: 4,2%
Jahr 2023-2025: 5,0%
Jährliche Entgeltmeldung
Die bis zum 31. März eines jeden Jahres abzugebende Entgeltmeldung können Sie auf ausfüllbaren Anmelde- und Erhebungsbögen oder direkt online vornehmen.