Auslandsspenden & Gemeinschaftsrecht
Datum:
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der strukturelle Inlandsbezug in den Regelungen zum Spendenrecht und der Abgabenordnung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Diese Regelungen werden als unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit angesehen, da sie hauptsächlich ausländische gemeinnützige Organisationen betreffen.
Quelle FG Münster, Urteil 25.10.2023 [Aktenzeichen 13 K 2542/20 K, F].
Strukturelle Inlandsbezug
Um steuerbegünstigt zu sein, müssen Organisationen, die ihre gemeinnützigen Zwecke im Ausland verfolgen, entweder
- natürliche Personen fördern, die in Deutschland ansässig sind, oder
- ihre Tätigkeit muss zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen.